KFZ-Sachverständigenbüro Göritzer

Unfall ! Was tun?
Sie hatten einen Unfall an Ihrem Fahrzeug und sind nicht Schuld am Unfall.
Setzen Sie sich unbedingt mit einem unserer KFZ-Sachverständigen in Verbindung. Zur Feststellung vom Schadenumfang und Schadenhöhe benötigen Sie unbedingt ein Gutachten. Wir erstellen für Sie das Gutachten und reichen es umgehend bei der gegnerischen Versicherung ein, damit der Schaden schnell reguliert werden kann. Die Kosten übernimmt die gegnerische Versicherung. Sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit bzw. verkehrssicher sein, kommen wir zur Schadenaufnahme auch zu Ihnen nach Hause. Bei Bedarf arrangieren wir für Sie ein Unfallersatzfahrzeug. 

Gutachten :
Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, das dem Geschädigten die Ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet wird.

Schadenhöhe:
Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet das der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Streit um Schadenhergang:
Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird von vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es streit um den Schadenhergang gibt.
, das der Unfallschaden 


Wichtige Details-Informationen für den Geschädigten

Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung vom Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig, d.h. die gegnerische Versicherung muß diese Kosten übernehmen, mit Ausnahme von Bagatellschäden.

Abrechnung nach Gutachten:
Dem Geschädigten steht es frei sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner (  bzw. dessen Versicherung ) auf Basis eines von Ihm vorgelegten Schadengutachten erstatten zu lassen. Dies ist die sogenannte fiktive Abrechnung. Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung vorzulegen ( siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993 AZ.VI ZR 181/92.

Nutzungsausfall:
Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so das Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung belegt werden kann.

Vor-und Altschaden
Einwände des Schädigers, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor und Altschaden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

Verkauf des reparierten Unfall-Fahrzeug

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Hilfe durch einen Rechtsanwalt

Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte und achten Sie auf eine vollständige und schnelle Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein. Die zur Regulierung berechtigter Schadenersatzansprüche anfallenden Anwaltskosten müssen von der gegnerischen Versicherung ersetzt werden. Sie sollten immer einen Rechtsanwalt einschalten, wenn die Schuldfrage nicht genau geklärt ist oder Personenschäden eingetreten sind.

Kostenpauschale 

 In jedem Fall stellt Ihnen bei einem Haftpflichtschaden eine Kostenpauschale ( für Telefonate usw. ) in Höhe von 25€ zu.

Über uns

Wir garantieren Ihnen eine schnelle und umfassende Gutachtenerstellung Ihres für die Beschädigung an Ihrem Fahrzeug.

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